November 2005
Am
01.11.2005 hat die Bundesrepublik
Deutschland
als eines der ersten EU-
Länder
den elektronischen Reisepass
(kurz:
ePass) mit biometrischen Daten
eingeführt.
Rechtsgrundlage
dafür ist eine am
18.01.2005
in Kraft getretene EG-
Verordnung.
Der Chip im ePass enthält
zunächst
die üblichen Passdaten und das
Lichtbild.
Passbild frontal |
Die
wichtigste Veränderung für Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung eines
Reisepasses ist schon bei der Anfertigung der Lichtbilder zu beachten. Die
Aufnahmen müssen unter anderem frontal aufgenommen werden. Fotografen wurden
darüber informiert und haben die entsprechenden Möglichkeiten zur Überprüfung
der Biometrietauglichkeit. Die endgültige Überprüfung wird durch das Passamt
durchgeführt. |
Neue Gebühr |
Die Gebühr für
einen zehn Jahre gültigen Reisepass wurde auf 59 Euro angehoben. Für einen
fünf Jahre gültigen Reisepass (Personen unter 26 Jahre) beträgt die Gebühr
37,50 Euro. |
Fingerabdrücke ab März 2007 |
Ab März 2007 werden
zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. |
Lichtbild auch für Kinderreisepässe |
Auch für Kinderreisepässe,
die nun anstelle von bisherigen Kinderausweisen ausgestellt werden, gibt es
Änderungen. Auch hier sind frontal aufgenommene Bilder zwingend erforderlich.
Die neuen Kinderreisepässe müssen ab 01.11.2005 alle ein Lichtbild
enthalten, also auch für Babys und Kleinkinder. |
Informationen zum neuen ePass
unter: www.ePass.de
Für Personalausweise ergeben sich keine Änderungen. Diese
können mit frontal
aufgenommenen Bildern, aber genauso mit den bisherigen Fotos
beantragt
werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Passamt der
Verwaltungsgemeinschaft Mainburg:
Tel. 08751/8634-18 oder –22.