Einführung elektronischer
Reisepässe am 01.11.2005

 

Neue Richtlinien für Passbilder treten in Kraft

 

              November 2005

 

Am 01.11.2005 hat die Bundesrepublik

Deutschland als eines der ersten EU-

Länder den elektronischen Reisepass

(kurz: ePass) mit biometrischen Daten

eingeführt.

Rechtsgrundlage dafür ist eine am

18.01.2005 in Kraft getretene EG-

Verordnung. Der Chip im ePass enthält

zunächst die üblichen Passdaten und das

Lichtbild.

 

Passbild frontal 

Die wichtigste Veränderung für Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung eines Reisepasses ist schon bei der Anfertigung der Lichtbilder zu beachten. Die Aufnahmen müssen unter anderem frontal aufgenommen werden. Fotografen wurden darüber informiert und haben die entsprechenden Möglichkeiten zur Überprüfung der Biometrietauglichkeit. Die endgültige Überprüfung wird durch das Passamt durchgeführt.

 

Neue Gebühr

Die Gebühr für einen zehn Jahre gültigen Reisepass wurde auf 59 Euro angehoben. Für einen fünf Jahre gültigen Reisepass (Personen unter 26 Jahre) beträgt die Gebühr 37,50 Euro.

 

Fingerabdrücke ab März 2007

Ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

 

Lichtbild auch für Kinderreisepässe

Auch für Kinderreisepässe, die nun anstelle von bisherigen Kinderausweisen ausgestellt werden, gibt es Änderungen. Auch hier sind frontal aufgenommene Bilder zwingend erforderlich. Die neuen Kinderreisepässe müssen ab 01.11.2005 alle ein Lichtbild enthalten, also auch für Babys und Kleinkinder.

 

Informationen zum neuen ePass unter: www.ePass.de

 

Für Personalausweise ergeben sich keine Änderungen. Diese können mit frontal

aufgenommenen Bildern, aber genauso mit den bisherigen Fotos beantragt

werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an das Passamt der

Verwaltungsgemeinschaft Mainburg:

Tel. 08751/8634-18 oder –22.

 

zurück