17.03.2005
An alle Arbeitnehmer(innen), die keinen
Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich stellen
und keine Einkommensteuererklärung
abgeben
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Haben Sie noch eine Lohnsteuerkarte 2004, die Sie weder
für einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich noch für
eine Einkommensteuererklärung brauchen?
Wenn ja, dann können Sie Ihrer Gemeinde
helfen, ohne dass
es Sie etwas kostet.
Senden Sie Ihre nicht benötigte Lohnsteuerkarte 2004 bitte an
das Finanzamt.
Die Gemeindeverwaltung ist bereit, die Übersendung zu
übernehmen, wenn sie die Lohnsteuerkarte in einem an das
Finanzamt adressierten Umschlag mit dem Vermerk „Inhalt
Lohnsteuerkarte“ (wegen Wahrung des Steuergeheimnisses) im
Rathaus abgeben.
Sie tragen dadurch –ohne dass
Ihnen hieraus eine weitere
Verpflichtung erwächst- dazu
bei, dass die Gemeinde in den
vollen Besitz der ihr
zustehenden Einnahmen kommt.
Nach dem
Gemeindefinanzreformgesetz sind die Gemeinden
am Aufkommen der Lohn- und
Einkommensteuer beteiligt. Die
Aufteilung dieses Anteils
richtet sich nach einer Schlüsselzahl, die
sich aus dem Anteil der Gemeinde
an der Summe des durch die
Bundesstatistik ermittelten
Gesamtaufkommens an der Lohn- und
Einkommensteuer im Lande ergibt.
Eine derartige Steuerstatistik
wird wieder für das Jahr 2004
durchgeführt. Hierfür ist erforderlich, dass jede
für das Jahr 2004
ausgestellte Lohnsteuerkarte dem Finanzamt zugeleitet wird.