Verwaltungsgemeinschaft Mainburg

17.03.2005

 

 

An alle Arbeitnehmer(innen), die keinen

Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich stellen

und keine Einkommensteuererklärung

abgeben

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  Einsendung der Lohnsteuerkarten 2004

   an das Finanzamt

 

Haben Sie noch eine Lohnsteuerkarte 2004, die Sie weder

für einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich noch für

eine Einkommensteuererklärung brauchen?

 

Wenn ja, dann können Sie Ihrer Gemeinde helfen, ohne dass

es Sie etwas kostet.

 

Was ist zu tun?

 

Senden Sie Ihre nicht benötigte Lohnsteuerkarte 2004 bitte an

das Finanzamt.

Die Gemeindeverwaltung ist bereit, die Übersendung zu

übernehmen, wenn sie die Lohnsteuerkarte in einem an das

Finanzamt adressierten Umschlag mit dem Vermerk „Inhalt

Lohnsteuerkarte“ (wegen Wahrung des Steuergeheimnisses) im

Rathaus abgeben.

 

Sie tragen dadurch –ohne dass Ihnen hieraus eine weitere

Verpflichtung erwächst- dazu bei, dass die Gemeinde in den

vollen Besitz der ihr zustehenden Einnahmen kommt.

 

Was ist der Grund für diese Aktion?

 

Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz sind die Gemeinden

am Aufkommen der Lohn- und Einkommensteuer beteiligt. Die

Aufteilung dieses Anteils richtet sich nach einer Schlüsselzahl, die

sich aus dem Anteil der Gemeinde an der Summe des durch die

Bundesstatistik ermittelten Gesamtaufkommens an der Lohn- und

Einkommensteuer im Lande ergibt.

 

Eine derartige Steuerstatistik wird wieder für das Jahr 2004

durchgeführt. Hierfür ist erforderlich, dass jede für das Jahr 2004

ausgestellte Lohnsteuerkarte dem Finanzamt zugeleitet wird.

 

 

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