Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan "Gewerbegebiet-Nord" in Elsendorf, Deckblatt Nr. 2
Der Gemeinderat Elsendorf hat in der öffentlichen Sitzung am 06.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet-Nord" in Elsendorf durch Deckblatt Nr. 2 beschlossen.
Der Geltungsbereich befindet sich auf der Fl.Nr. 1881/21, Gem. Ratzenhofen, und umfasst eine Fläche von knapp 3,7 Hektar. Als öffentliche Verkehrsfläche ist im Geltungsbereich auch Fl.Nr. 2002 (TF), Gem. Ratzenhofen, hinterlegt.
Durch das Deckblatt Nr. 2 wird es den bestehenden Betrieben gestattet, die bereits ausgewiesenen Gewerbeflächen effizienter zu nutzen. Dadurch muss keine weitere Fläche ausgewiesen werden. Die Änderung zielt darauf ab, die städtebaulichen Rahmenbedingungen des Gebiets zu aktualisieren, um eine nachhaltige, wirtschaftlich effiziente und sozial verträgliche Entwicklung zu ermöglichen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung, jeweils in der Fassung vom 06.02.2024, gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 06.02.2024, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit Begründung, wird in der Zeit
vom 27. Februar 2024 bis einschließlich 05. April 2024
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Elsendorf https://www.elsendorf.de/ unter der Adresse https://www.elsendorf.de/index.php sowie im „zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
>> Bekanntmachung 2. Auslegung
>> Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Deckblatt Nr. 2
>> Begründung